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Arbeitgeberseitige Weisungen an den Chefarzt eines Klinikums im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen sind teilweise rechtsunwirksam

Das LAG Hamm hat entschieden, dass die arbeitgeberseitige Weisung, dem Chefarzt Schwangerschaftsabbrüche im Klinikum zu untersagen, wirksam ist, die gleichzeitige vollständige Untersagung entsprechender Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen seiner Nebentätigkeit jedoch rechtsunwirksam ist (Az. 18 SLa 685/25).

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