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Arbeitsunfähig krank infolge Tätowierung – keine Entgeltfortzahlung

Eine Tätowierung ist heute typischer Ausdruck der eigenen Persönlichkeit. Während sichtbare Tattoos im Arbeitsleben immer normaler werden, stellt sich damit aber zunehmend die Frage, wer eigentlich das finanzielle Risiko trägt, wenn beim Stechen des Tattoos nicht alles glatt verläuft. Dazu liegt nun eine Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vor (Az. 5 Sa 284 a/24).

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