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Bundesregierung will Amtsgerichte stärken

Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ (BT-Drs. 21/1849) eingebracht. Damit soll u. a. die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen gestärkt werden.

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