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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen: Kein Auto, wenn der ÖPNV reicht

Ein schwerbehinderter Mann hat keinen Anspruch auf Leistungen für ein behindertengerecht umgebautes Auto, wenn er seine Mobilität auch mit dem ÖPNV, Taxis oder Fahrdiensten sicherstellen kann. Das hat das LSG Baden-Württemberg in einem Eilverfahren klargestellt (Az. L 2 SO 56/26 ER-B).

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