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Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz

Das BMF hat aufgrund des BFH-Urteils V R 25/21 die umsatzsteuerliche Beurteilung einer Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken neu geregelt (Az. III C 3 – S 7117-e/00003/005/058).

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