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Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Grundstück zum Vermögen einer KG gehört, wenn es zwar noch in ihrem Eigentum steht, es aber zuvor durch die Begründung eines Treuhandverhältnisses an ihren Kommanditanteilen Gegenstand einer Veräußerung nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG gewesen ist (Az. II R 30/25).

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