Eine Musikgruppe machte Ansprüche gegen einen Sportschützenverein nach abgesagten Auftritten geltend. Das AG München wies die Klage ab (Az. 222 C 1531/25).
WeiterlesenNachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin
Eine Musikgruppe machte Ansprüche gegen einen Sportschützenverein nach abgesagten Auftritten geltend. Das AG München wies die Klage ab (Az. 222 C 1531/25).
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