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Keine Extrakosten für den Kostenbescheid – Gebührenpraxis der Stadt Dortmund bei Abschleppmaßnahmen rechtswidrig

Setzen die Ordnungsbehörden Gebühren für das Abschleppen eines Fahrzeugs nach Anhörung des Betroffenen durch Kostenbescheid fest, dürfen sie die Verwaltungsgebühren nicht wegen des Aufwandes für die Erstellung dieses Bescheides erhöhen. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 17 K 2960/23).

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