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Streit um Bienen: Landgericht Köln bestätigt Verbot der Haltung von Bienenvölkern auf dem Balkon

Ein Wohnungseigentümer darf Bienenvölker ohne Zustimmung der Wohnungseigentumsgemeinschaft nicht auf seinem Balkon halten. Das hat das LG Köln entschieden (Az. 15 S 17/25).

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