Aktuelles

Nachrichten Steuern & Recht

Unlauterer Schleichbezug von Veranstaltungstickets für „Deutsche Bank Park“ Frankfurt

Ein Event-Unternehmen, das Eintrittskarten für Sport- oder Kulturveranstaltungen im Stadion „Deutsche Bank Park“ in Frankfurt am Main zum Zweck des kommerziellen Weiterverkaufs bestellt, verstößt gegen die Bedingungen der Vertriebsgesellschaft. Tickets, die über solchen unlauteren Schleichbezug gekauft wurden, müssen nicht ausgeliefert werden. Ein bereits gezahlter Kaufpreis ist nicht zurückzuzahlen. Das hat das LG Frankfurt entschieden (Az. 2-06 O 298/25).

WeiterlesenNachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin

Leistungen für Unternehmen

Laufende Steuerberatung für reibungslose Abläufe

Steuerberatung für Unternehmen

Steuerberatung, die sich lohnt

Leistungen für Privatpersonen

Ihre Finanzen im Blick