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Unterlassungsklage des vzbv gegen Lidl im Zusammenhang mit dem Vorteilsprogramm „Lidl Plus“ erfolglos

Das OLG Stuttgart hat die Klage des vzbv abgewiesen, der moniert hatte, Lidl dürfe nicht behaupten, die Nutzung der App „Lidl Plus“ sei „kostenlos“. Zwar müsse der Verbraucher kein Geld zahlen, er bezahle aber mit seinen Daten bei der Anmeldung und beim weiteren Gebrauch der App. Die Richter hielten das nicht für irreführend (Az. 6 UKl 2/25).

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