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Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften und weiteren nicht rechtsfähigen Wirtschaftsgebilden

Das BMF ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 9. April 2026 geändert worden ist, aufgrund der Änderung des § 2 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz UStG durch das JStG 2022 und die BFH-Urteile V 65/17 vom 22. November 2018 und V R 1/18 vom 7. Mai 2020 in Abschnitt 2.1 und in Abschnitt 15.2b. (Az. III C 2 – S 7104/00030/006/041).

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