Nach insoweit abschließender höchstrichterlicher Entscheidung haben Bund und Länder beschlossen, die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufzuheben. Das BMF hat den Vorläufigkeitskatalog entsprechend angepasst (Az. IV D 1 – S 0338/00083/001/099).
WeiterlesenNachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin