Aktuelles

Nachrichten Steuern & Recht

Werbung für ein Allergiemittel mit der Aussage „macht nicht müde“ ist irreführend

Ein Pharmaunternehmen darf für Allergietabletten nicht mit der Erklärung „macht nicht müde“ werben, wenn in den Fachinformationen für das Medikament Schläfrigkeit und Müdigkeit als mögliche Nebenwirkungen beschrieben werden. Die Wettbewerbskammer des LG Frankfurt hat dies als irreführende Werbung angesehen (Az. 2-06 O 135/26).

WeiterlesenNachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin

Leistungen für Unternehmen

Laufende Steuerberatung für reibungslose Abläufe

Steuerberatung für Unternehmen

Steuerberatung, die sich lohnt

Leistungen für Privatpersonen

Ihre Finanzen im Blick