Aktuelles

Nachrichten Steuern & Recht

Zur Anpassung eines Bodenwerts durch die Finanzbehörde

Das FG Düsseldorf hatte über die Bewertung eines 1.020 qm großen Grundstücks im Außenbereich für Zwecke der Grundsteuer zu entscheiden. Das Grundstück befindet sich in einer weitläufigen Bodenrichtwertzone, die für eine landwirtschaftliche Nutzung 5,50 Euro/qm und für baureifes Land einen Bodenrichtwert in Höhe von 90 Euro/qm ausweist. Das Gericht ordnete das Flurstück als landwirtschaftliche Fläche i. S. v. § 3 Abs. 1 ImmoWertV 2021 ein (Az. 11 K 2040/24).

WeiterlesenNachrichten Steuern & Recht – DATEV magazin

Leistungen für Unternehmen

Laufende Steuerberatung für reibungslose Abläufe

Steuerberatung für Unternehmen

Steuerberatung, die sich lohnt

Leistungen für Privatpersonen

Ihre Finanzen im Blick