Nachhaltige intensive Verkaufstätigkeit bei eBay ist umsatzsteuerpflichtig

Nachhaltige intensive Verkaufstätigkeit bei eBay ist umsatzsteuerpflichtig

Umsatzsteuerrechtlich ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt. Eine Tätigkeit wird nachhaltig ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von Einnahmen angelegt ist. Kriterien, die für eine Nachhaltigkeit sprechen können, sind insbesondere mehrjährige Tätigkeit, planmäßiges Handeln, auf Wiederholung angelegte Tätigkeit.

 

Bundesfinanzhof verwehrt geschlossenen Fonds Umsatzsteuervorteil

Bundesfinanzhof verwehrt geschlossenen Fonds Umsatzsteuervorteil

Ein Komplementär, der bei mehreren geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der GmbH & Co. KG geschäftsführungs- und vertretungsbefugt war und auch für die Verbindlichkeiten der Fonds persönlich haftete, erhielt für die Übernahme der Haftung eine weitere Festvergütung, die er als umsatzsteuerfrei behandelte. Dem Fonds kam dies zugute, weil er nicht vorsteuerabzugsberechtigt war.

 

Aufrechnungsverbot des Finanzamts als Insolvenzgläubiger mit einem Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners aus einer Zeit von bis zu drei Monaten vor Insolvenzeröffnung

Aufrechnungsverbot des Finanzamts als Insolvenzgläubiger mit einem Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners aus einer Zeit von bis zu drei Monaten vor Insolvenzeröffnung

Für den späteren Insolvenzschuldner ergaben sich aus seinen Umsatzsteuervoranmeldungen für die letzten beiden Monate vor Insolvenzeröffnung Überzahlungen. Das Finanzamt zahlte die Beträge nicht aus, sondern verrechnete sie mit seinen im Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen. Der Insolvenzverwalter hat die Aufrechnung als rechtswidrig angesehen und angefochten.

 

Zulässigkeit eines ergänzenden Haftungsbescheids nach Lohnsteueraußenprüfung

Zulässigkeit eines ergänzenden Haftungsbescheids nach Lohnsteueraußenprüfung

Das Finanzamt ist zum Erlass eines ergänzenden Haftungsbescheids berechtigt, wenn die Erhöhung der dem ersten Haftungsbescheid zugrunde liegende Lohnsteuerschuld auf neuen im Rahmen einer Außenprüfung festgestellten Tatsachen beruht. Im vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte der Geschäftsführer einer später insolventen Kapitalgesellschaft die Lohnsteuer für bestimmte Zeiträume nicht angemeldet bzw. angemeldet, aber nicht abgeführt. Das Finanzamt schätzte die abzuführende Lohnsteuer und nahm den Geschäftsführer für die angemeldeten bzw. geschätzten Lohnsteuerbeträge in Haftung.

 

Mindestlaufzeit eines organschaftlichen Ergebnisabführungsvertrags

Mindestlaufzeit eines organschaftlichen Ergebnisabführungsvertrags

Die A-GmbH gründete am 19. Juli 2000 als Alleingesellschafterin die B-GmbH. Am 30. März 2001 schlossen beide Gesellschaften rückwirkend einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für die Zeit ab Gründung der B-GmbH am 19. Juli 2000. Der Vertrag sollte erstmals zum 31. März 2005, dem Ende des Wirtschaftsjahres beider Gesellschaften, kündbar sein.

 

Fälligkeit der Tantieme eines beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

Fälligkeit der Tantieme eines beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

Der steuerlich relevante Zeitpunkt für Arbeitslohn und sonstige Bezüge ist grundsätzlich der Zufluss, sei es durch Barauszahlung oder durch Gutschrift auf einem Konto. Bei beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern gilt unabhängig von Auszahlung oder Gutschrift eine Zuflussfiktion, wenn die Forderung des Gesellschafters gegen „seine“ Kapitalgesellschaft eindeutig, unbestritten und fällig ist.

 

Zur Ermittlung des Gewerbeertrags sind Mietzinszahlungen aus sog. Durchleitungsmietverhältnissen hinzuzurechnen

Zur Ermittlung des Gewerbeertrags sind Mietzinszahlungen aus sog. Durchleitungsmietverhältnissen hinzuzurechnen

Die Gewerbesteuer knüpft an den Gewerbeertrag an. Der Gewerbeertrag bestimmt sich nach dem Gewinn aus Gewerbebetrieb. Dieser Gewinn wird um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert. So werden z. B. Mieten, Pachten und Leasingraten für unbewegliche Wirtschaftsgüter mit einem sog. Finanzierungsanteil von 60 % (ab 2010) hinzugerechnet.

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen aus Mietzinszahlungen hat nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln auch in den Fällen der An- und Weitervermietung von Wohnungen (sog. Durchleitungsmietverhältnisse) zu erfolgen.

 

Umsatzsteuerliche Mindestbemessungsgrundlage nur bei Gefahr von Steuerhinterziehung oder -umgehung anwendbar

Umsatzsteuerliche Mindestbemessungsgrundlage nur bei Gefahr von Steuerhinterziehung oder -umgehung anwendbar

Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist in der Regel das vom Leistungsempfänger gezahlte Entgelt. Ist das Entgelt niedriger als die bei Ausführung der Umsätze entstandenen Ausgaben, bilden z. B. bei Leistungen einer Körperschaft (z. B. eines Vereins) an ihre Gesellschafter/Mitglieder die Ausgaben die Bemessungsgrundlage (sog. Mindestbemessungsgrundlage). Entspricht das vereinbarte Entgelt allerdings dem marktüblichen Entgelt, kommt die Mindestbemessungsgrundlage auch dann nicht zur Anwendung, wenn das Entgelt die Selbstkosten nicht deckt.

 

Ermäßigter Steuersatz bei Abfindungszahlungen in Teilbeträgen

Ermäßigter Steuersatz bei Abfindungszahlungen in Teilbeträgen

Voraussetzung für die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes ist eine Zusammenballung von Einkünften. Eine solche Zusammenballung ist z. B. dann nicht gegeben, wenn die Auszahlung in mehreren Kalenderjahren erfolgt. Dass davon abgewichen werden kann, zeigt folgender Fall: Arbeitnehmer und Arbeitgeber hatten im Rahmen eines Auflösungsvertrags eine einmalige Abfindung von 77.788 € brutto vereinbart.

 

Arbeitgeberzuschüsse zur französischen Krankenversicherung nicht steuerfrei

Arbeitgeberzuschüsse zur französischen Krankenversicherung nicht steuerfrei

Zuschüsse zu einer Krankenversicherung, die ein inländischer Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer für dessen freiwillige Beiträge zu einer Versicherung in der französischen gesetzlichen Krankenversicherung (CPAM) leistet, sind nicht steuerfrei. Ein Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung ist steuerfrei, wenn der Arbeitgeber hierzu nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften verpflichtet ist.

 

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